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Inhalt:
Caroline List

Opferschutz
Anwältin & Kommission


 

„Wenn wir nicht den Opfern glauben würden, bestünde nicht die Möglichkeit, diese vielen in der Vergangenheit gelegenen Missbrauchs- und Gewaltvorwürfe in irgendeiner Weise aufzuklären.“

 

Mag. Caroline List

Unabhängige Opferschutzanwältin (ORF 6.1.2026)

Rahmenordnung Bischofskonferenz 2021

Rahmenordnung
Maßnahmen und Regelungen


 

„Wir sind uns einig, dass es in der Aufarbeitung kein Vertuschen, keine leeren Entschuldigungen und kein Wegsehen mehr gibt, die Aufarbeitung erfolgt konsequent.“

 

Erzbischof Dr. Franz Lackner OFM

Vorsitzender der Bischofskonferenz (Juni 2021)

Kontaktdaten zu Beratungsstellen

Einrichtungen
Ansprechpersonen vor Ort


 

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von Missbrauch und Gewalt

Prävention
von Missbrauch und Gewalt


 

Prävention dient nicht nur der Verhinderung von Gewalt im engeren Sinne, sondern auch der Prävention von Unaufmerksamkeit, Blindheit oder Verharmlosung.

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Willkommen auf obumdsstellen.at

 

Missbrauch und Gewalt dürfen keinen Platz in der Kirche haben. Dafür sind alle in der Kirche mitverantwortlich. Es gilt hinzuschauen und die Prävention zu stärken.

 

Im Jahr 2010 wurde von Österreichische Bischofskonferenz und Österreichische Ordenskonferenz eine verbindliche Rahmenordnung mit dem Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen" beschlossen und veröffentlicht. Sie gilt für alle österreichischen Diözesen und Ordensgemeinschaften und liegt seit September 2021 in einer dritten, überarbeiteten und aktualisierten Auflage vor. Die in der Rahmenordnung vorgesehenen Regelungen und Abläufe ("Verfahrensordnung") haben sich seit 2010 bewährt.

 

Erstanlaufstelle für alle Fragen und Vorkommnisse im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Raum sind die diözesanen Ombudsstellen. Sie stehen mit Rat und Hilfe betroffenen Personen und deren Angehörigen zur Verfügung. An die Ombudsstellen können und sollen alle Fälle bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich Missbrauch und Gewalt herangetragen werden. Allen Hinweisen wird kompetent und weisungsfrei nachgegangen.

 

Zusätzlich gibt es in den Diözesen Stabstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt, die durch Schulungen und Beratung für eine anhaltende Sensibilisierung der haupt- und ehrenamtlich Tätigen sorgen.

 

Zahlen & Fakten

 

Seit 2010 gingen 3.734 Meldungen gemäß Verfahren der kirchlichen Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt ein. Dabei handelt es sich zu rund zwei Drittel um Männer (62,2%).

 

Die Unabhängige Opferschutzkommission (UOK) hat 3.583 Fälle entschieden und dabei in Summe 38,1 Mio. Euro zuerkannt. Davon 30,1 Mio. Euro als Finanzhilfen und 8 Mio. Euro für Therapien. Die Kirche hat alle Entscheidungen der UOK umgesetzt. In 286 Fällen wurden keine Leistungen zuerkannt.

 

Die meisten Vorfälle waren zum Zeitpunkt der Meldung rechtlich verjährt und beziehen sich überwiegend auf die Zeit vor 1980 (80,9%), die Zeit zwischen 1980 und 1999 betreffen 16,9% und auf die Zeit ab dem Jahr 2000 entfallen 1,8% (0,4% können nicht zugeordnet werden).

 

Die überwiegende Mehrheit der Meldungen bezieht sich auf Heime und Betreuungseinrichtungen für Kranke oder Menschen mit Behinderung (61,3%). Auf den schulischen Bereich bzw. zugehörige Internate oder Kindergärten entfallen weitere 21,6%. Die Meldungen aus pfarrlichen Zusammenhängen machen 11,7% aus, jene aus Klöstern und Orden 1,9% (sonstige Zusammenhänge 3,5%).

 

(Stand: 31. Dezember 2025)

 

 


 

 

Ombudsstellen

 

Sind Sie selbst zum Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch in kirchlichem Kontext geworden oder haben Sie diesbezüglich Wahrnehmungen gemacht?

Dann wenden Sie sich an die Ombudsstelle Ihrer Heimatdiözese oder eine andere Ombudsstelle Ihrer Wahl. 

 

Heimopferrente

 

Mit 1. Juli 2017 ist das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft getreten, welches Opfern von Gewalt in Heimen den Bezug von Rentenleistungen ermöglicht.

 

 Informationen zur Antragstellung

 Antragsformular herunterladen


 

Zum Nachlesen

 

Entwicklung und Ist-Stand
  • Maßnahmen der katholischen Kirche seit den Missbrauchsvorwürfen gegenüber Kardinal Hans Hermann Groer.

     Zum Nachlesen

Missbrauch ist Gottesvergiftung
  • Missbrauch ist Gottesvergiftung

    Doppelinterview mit Kardinal Schönborn und Waltraud Klasnic

     Zum Nachlesen


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Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz

Stephansplatz 4/6/1, 1010 Wien
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