Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das hauptsächlich aus Ehrenamtlichen besteht. Einige Personen sind von Amts wegen dabei (Siehe PGR-Ordnung.). Der PGR besteht aus Menschen, die sich in der Pfarre engagieren und zur Lebendigkeit der Pfarrgemeinde wesentlich beitragen. Sie haben Mitverantwortung und sind den Menschen der Pfarrgemeinde verpflichtet.
Die Organisation der unterschiedlichen Arbeitsbereiche des PGR wird in manchen Diözesen durch Fachausschüsse (FA) / Fachteams (FT), in anderen nach den Grundaufträgen der Kirche gestaltet. Bei der Organisation durch Fachausschüsse / Fachteams sollte unbedingt ein FA/FT für Beziehung, Ehe und Familie (FA/FT-BEF) eingerichtet werden, weil dieser Bereich eine große Bedeutung in der Lebensrealität der Menschen hat. Im PGR müssen nicht alle Mitglieder dieses FA/FT sein. Der FA/FT-BEF sollte im PGR jedoch mindestens mit einem Mitglied (ev. Leiter*in) vertreten sein, um die Anliegen von Beziehung, Ehe und Familie in den Sitzungen vorzubringen.
Wird die Arbeit im PGR nach den Grundaufträgen gestaltet, so ist die Bildung eines übergreifenden Arbeitskreises sinnvoll, denn die Themen von Beziehungen, Ehen und Familien kommen in allen Grundaufträgen vor.