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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  Sind im Wonnemonat Mai geschlossene Ehen glücklicher?

  Bringt es Unglück, in einem geborgten Brautkleid zu heiraten?

  Sollte der Bräutigam nicht auch ganz in weiß vor den Altar treten?

  Müssen wir wirklich alle Verwandten zur Tafel einladen?

  ...

 

Diese Antworten können wir Ihnen leider nicht geben. Es treten aber im Zusammenhang mit der Hochzeitsvorbereitung immer wieder Fragen auf, die sich viele Brautpaare stellen und bei deren Beantwortung wir Ihnen gerne weiterhelfen. 

 

Die häufigsten haben wir hier zusammengefasst.

 


Fragen & Antworten
Fragen & Antworten
Was müssen wir tun, wenn wir kirchlich heiraten wollen?
  • Der erste Schritt ist immer die Kontaktaufnahme mit der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams. Für den Fall, dass nur ein Teil katholisch ist, dann mit dessen Wohnpfarre. Die zuständige Wohnpfarre kann beim jeweiligen (Erz-)Bischöflichen Ordinariat erfragt werden.
  • Zwischen dem ersten Kontakt mit der Wohnpfarre und dem geplanten Hochzeitstermin sollte mindestens ein halbes Jahr liegen. 
  • Die Aufnahme des Trauungsprotokolls fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit einer der Wohnpfarren. Soll es in einer anderen Pfarre aufgenommen werden, ist die Zustimmung der Wohnpfarre erforderlich, die auch im Trauungsprotokoll vermerkt werden muss.
  • Zur unmittelbaren Ehevorbereitung ist der Besuch eines Eheseminars als fixer Bestandteil in der Vorbereitung auf die kirchliche Trauung vorgesehen. Bei den Kursen zur Ehevorbereitung kommen jene Themen zur Sprache, die bei der Gestaltung von Ehe und Familie zählen.
  • Haben Sie sich schon überlegt, in welcher Kirche die Hochzeit stattfinden soll? Wenn Sie planen, in einer anderen als einer der Wohnpfarren zu heiraten, ist die Erlaubnis des eigenen Pfarrers nötig.  Außerdem ist zu bedenken, dass manche Kirchen wegen ihrer romantischen Lage oder aus anderen Gründen im Ruf stehen, typische „Hochzeitskirchen“ zu sein.  Hier ist es nötig, langfristig zu planen, um sich den Wunschtermin zu sichern.
  • Von welchem Priester / Diakon wollen Sie getraut werden? Die persönliche Ausstrahlung des Geistlichen, der als Zelebrant an Ihrer Trauung mitwirkt, hat sicherlich großen Einfluss auf den Charakter dieses Festes.  Wenn Sie diesbezüglich einen besonderen Wunsch haben, versäumen Sie bitte nicht, sich rechtzeitig mit dem Priester / Diakon Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, um den Termin mit ihm abzuklären.
Welche Dokumente brauchen wir für die Anmeldung zur kirchlichen Trauung?
  • Taufscheine
  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • amtliche Lichtbildausweise
  • standesamtliche Heiratsurkunde
  • Daten der Trauzeugen
Was mache ich, wenn ich meinen Taufschein nicht mehr habe?

Wenn Sie wissen, wo Sie getauft wurden, wenden Sie sich zunächst an diese Pfarre.  Im Rahmen der Matrikenführung muss jede Taufe in das Taufbuch eingetragen werden.

 

Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, den Taufschein wieder zu beschaffen, muss beim (Erz-) Bischöflichen Ordinariat um Nachsicht von der Beibringung eines Taufscheins und um die Erteilung zur Erlaubnis zur Eheschließung angesucht werden.

 

Was kostet eine kirchliche Trauung?
  • An reinen Gebühren fallen derzeit etwa €20 - €30 an.
  • Wenn Sie spezielle Wünsche bezüglich der Musik und des Blumenschmucks haben, kommen noch individuell sehr unterschiedliche Kosten dazu. Bevor Sie aber an die detaillierte Planung und Bestellung herangehen, ist es auf alle Fälle ratsam, mit den Verantwortlichen in der Trauungskirche zu sprechen, was möglich ist.
  • Wenn am Trauungsgottesdienst Ministranten beteiligt sind, freuen sie sich sicher über einen kleinen Betrag – ganz nach Ihrem Ermessen – als Zeichen der Anerkennung dieses Dienstes außerhalb der normalen Messordnung.
Was ist ein Trauungsprotokoll?
  • Im Trauungsprotokoll sind einige Fragen an Sie vorgesehen, die klären sollen, ob die Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung gegeben sind.
    Eine kirchliche Eheschließung ist nur dann gültig, wenn sie mit freiem Willen erfolgt. Wenn Sie sich nicht ganz frei fühlen, sollten Sie noch rechtzeitig vor der Vereinbarung der Trauung ein klärendes Gespräch (mit SeelsorgerIn oder EheberaterIn) suchen. Dazu stehen Ihnen unter anderem die Beratungsstellen in kirchlicher Trägerschaft zur Verfügung.
  • Die Befragung der Brautleute durch den Priester / Diakon erfolgt in Einzelgesprächen und wird anschließend von allen Beteiligten unterschrieben.
    Im Besonderen geht es um folgende Themen:
  • Unauflöslichkeit
    Nach christlicher Auffassung entspricht es der ehelichen Liebe, dass sich die Partner für immer aneinander binden. Bekennen Sie sich zur Unauflöslichkeit der Ehe? Wollen Sie Ihre Ehe ohne Vorbehalte und Bedingungen als einen Bund für das ganze Leben schließen?
  • Treue
    Eheliche Liebe verlangt den entschiedenen Willen für eine ausschließliche Bindung an den/die Ehepartner/in. Sind Sie bereit, Ihrem/Ihrer Partner/in für das ganze Leben treu zu bleiben und diese Treue ausdrücklich zu versprechen?
  • Leben weitergeben
    Die Liebe von Mann und Frau ist grundsätzlich auch auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet. Sind Sie bereit, Kindern das Leben zu schenken und für ihre Erziehung zu sorgen? Im Besonderen sollten Sie auch um die sittliche und religiöse Erziehung besorgt sein.
Können wir uns die Trauungskirche aussuchen?
  • Grundsätzlich ist die Ehe in der Pfarre zu schließen, in der Braut oder Bräutigam ihren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz haben oder sich seit einem Monat ständig aufhalten.  Ihre zuständige Pfarre können Sie im jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat erfragen.
  • Sie können aber die Hochzeit auch in einer anderen Kirche feiern, zu der Sie eine besondere Beziehung haben oder die Ihnen besonders gut gefällt.  Sie müssen dazu nur die Erlaubnis (Entlassung) des eigenen Pfarrers einholen.
  • Außerdem ist zu bedenken, dass manche Kirchen wegen ihrer romantischen Lage oder aus anderen Gründen im Ruf stehen, typische „Hochzeitskirchen“ zu sein. Hier ist es nötig, langfristig zu planen, um sich den Wunschtermin zu sichern.
Ist eine kirchliche Trauung im Ausland möglich?

Wenn Sie Ihre Hochzeit in einer katholischen Kirche im Ausland planen, führt trotzdem der erste Weg in die Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams. Die zuständige Wohnpfarre kann beim jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat erfragt werden.

 

Es ist nötig, dass für Sie von der Wohnpfarre ein Matrikenformular D/51 ausgefüllt wird (Litterae Dimissoriae). Auch über alle weiteren erforderlichen Schritte können Sie sich zuerst einmal in Ihrer Wohnpfarre informieren.

Darf man nur in einer katholischen Kirche / Kapelle katholisch heiraten?

Eine kirchliche Trauung nach katholischem Ritus sollte grundsätzlich in einer katholischen Kirche oder Kapelle erfolgen.  Laut Kirchenrecht kann aber mit Erlaubnis des (Erz-) Bischöflichen Ordinariats „die Eheschließung auch an einem anderen geziemenden Ort stattfinden“ (can 1118 § 2 CIC).

 

Näheres erfragen Sie bitte in Ihrer zuständigen Wohnpfarre bzw. direkt beim jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine „ökumenische Trauung“ möglich?

Das Kirchenrecht kennt den Begriff der „ökumenischen Trauung" nicht. Er hat sich allerdings eingebürgert und bezeichnet die Trauung eines Mitglieds
der römisch-katholischen Kirche und der evangelischen Kirche.
Für die Gestaltung solcher Zeremonien gibt es eine Vereinbarung der beiden Kirchen, die vier verschiedene Möglichkeiten vorsieht:

  1. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon.
  2. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in)
  3. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon
  4. unter Mitwirkung eines (einer) evangelischen Pfarrers (Pfarrerin).
  5. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in) unter
  6. Mitwirkung eines katholischen Priesters oder Diakons.

In den Fällen 2 und 4 ist für den katholischen Partner die Dispens von
der Verpflichtung auf die katholische Form der Eheschließung erforderlich.
Der Pfarrer der Wohnpfarre des katholischen Partners kann sie mittels
Formblatt A beim zuständigen Ortsordinarius einholen. Sie wird dann im Trauungsprotokoll vermerkt.

Wer kann Trauzeuge / Trauzeugin sein? Welche Aufgaben hat ein Trauzeuge / eine Trauzeugin?
  • Nach dem kanonischen Recht beschränkt sich die Aufgabe des Trauzeugen / der Trauzeugin darauf, die erfolgte Trauung im Zweifelsfall zu bezeugen.
  • Sie / er muss  daher nach staatlichem Recht voll geschäftsfähig sein, d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie / er muss weder getauft noch gefirmt sein.
  • Je nach der Gegend, in der Sie heiraten, können auf Trauzeugen aber auch noch ganz andere Aufgaben zukommen. Sie sind meist nirgends festgeschrieben und entspringen dem regionalen Brauchtum.  Am besten, Sie erkundigen sich in Ihrem Freundeskreis und stellen aufmerksame Beobachtungen an, wenn Sie selbst zu einer Hochzeit eingeladen sind.  Für die Trauzeugen ist es sicher hilfreich, wenn Sie ihnen genau mitteilen, was Sie in dieser Hinsicht von ihnen erwarten.
Können wir katholisch kirchlich heiraten, obwohl ...?
  •  ...mein/e Partner/in einen anderen Glauben hat?
    Gleich einmal vorausgeschickt: ja, es ist grundsätzlich möglich!
    Bevor es aber ins Detail geht, noch einige allgemeine Überlegungen.
    In der Ehe sollen die Partner ihrer jeweiligen Religion oder Weltanschauung folgen  können.  Gibt es hier Unterschiede, stellt das für das gemeinsame Leben eine zusätzliche Herausforderung dar. Achtung und Respekt füreinander vorausgesetzt, kann die  Bereitschaft, sowohl die andere Überzeugung besser kennen zu lernen als auch über die eigene zu sprechen, eine große Bereicherung darstellen. In der römisch-katholischen Kirche wird zwischen konfessionsverschiedenen und religionsverschiedenen Ehen unterschieden.
    Von konfessionsverschiedenen Ehen spricht man dann, wenn ein/eine Partner/in katholisch ist und ein/eine Partner/in sich zu einer anderen christlichen Religion bekennt (evangelisch AB oder HB oder eine der orthodoxen Glaubensgemeinschaften). Solche Ehen sind möglich.  (siehe auch: Unter welchen Voraussetzungen ist eine „Ökumenische Trauung“ möglich?)
    Von religionsverschiedenen Ehen spricht man dann, wenn ein/eine Partner/in  katholisch ist und ein/eine Partner/in sich zu einer nicht-christlichen Glaubensgemeinschaft bekennt oder ohne religiöses Bekenntnis ist. (siehe unten)
  • ...mein/e Partner/in ohne religiöses Bekenntnis ist oder einer nicht christlichen Glaubensgemeinschaft angehört?
    In der römisch-katholischen Kirche stellt die Eheschließung zwischen einem/r  Katholiken/in und einer/m Ungetauften ein Ehehindernis dar, von dem allerdings Dispens möglich ist. Diese ist mittels Formblatt B durch den Pfarrer der Wohnpfarre des katholischen Teils beim jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat einzuholen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Pfarre für Sie zuständig ist, so können Sie das auch beim jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat erfragen.
    Der katholische Teil muss vor der Trauung versprechen, in der Ehe als katholische/r Christ/in zu leben und den Glauben zu bezeugen. Außerdem hat er/sie zu versprechen, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass die Kinder aus der Ehe in der katholischen Kirche getauft und im katholischen Glauben erzogen werden.  Der/die ungetaufte Partner/in ist über die Verpflichtungen des katholischen Teils zu informieren
  • ...mein/e Partner/in aus der katholischen Kirche ausgetreten ist?
    Bei Anmeldung der Trauung in der Wohnpfarre des katholischen Teils – beim jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat zu erfragen - kann der zuständige Pfarrer die notwendige Erlaubnis erteilen (Formblatt C).
    Der nicht ausgetretene Teil muss vor der Trauung versprechen, in der Ehe als katholische/r Christ/in zu leben und den Glauben zu bezeugen. Außerdem hat er/sie zu versprechen, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass die Kinder aus der Ehe in der katholischen Kirche getauft und im katholischen Glauben erzogen werden.
  •  ...wir beide aus der katholischen Kirche ausgetreten sind?
    Um nach dem katholischen Ritus heiraten zu können, muss mindestens ein Partner der katholischen Kirche angehören.
    Wenn es Ihnen um den festlichen Rahmen geht, gibt es auch für standesamtliche Hochzeiten viele romantische Möglichkeiten.
    Die Trauung muss z.B. nicht unbedingt in den Räumlichkeiten des Standesamtes stattfinden.  Am besten Sie informieren sich bei der Anmeldung zu standesamtlichen Trauung.
  • ...wir nicht standesamtlich verheiratet sind?
    Eine solche rein kirchliche Eheschließung ist nur in Ausnahmefällen und nur mit entsprechender Erlaubnis des (Erz-) Bischöflichen Ordinariats möglich.  Sie ist unter Vorlage des Trauungsprotokolls mittels eines entsprechenden Formulars einzuholen. 
    Bei  all diesen Schritten unterstützt Sie Ihre Wohnpfarre (kann beim zuständigen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat erfragt werden).
    Bei dieser Form der Eheschließung müssen Sie bedenken. dass keinerlei staatliche Rechtswirkungen entstehen.  Das heißt unter anderem, dass Sie beide Ihren bisherigen Namen weiterführen, dass keine wechselseitigen vermögens- u. erbrechtlichen Ansprüche entstehen und Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen, staatlich nicht als ehelich anerkannt werden.  
    Wenn Sie sich für diese Form der Eheschließung entscheiden, müssen Sie beide auf einem eigenen Formular mit Ihrer Unterschrift diese Folgen zur Kenntnis nehmen.  Außerdem müssen Sie beide versprechen, die standesamtliche Eheschließung nachzuholen, sobald die Gründ wegfallen, die ihr jetzt entgegenstehen.
Was gehört zur Trauungsfeier in der Kirche?

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, katholisch kirchlich zu heiraten, dann heißt das, dass Sie einander Ihr Eheversprechen im Rahmen eines Gottesdienstes geben.  Das kann in der Form eines Wortgottesdienstes oder einer Hl. Messe (Trauungsgottesdienst oder auch Brautmesse genannt) geschehen.  Gemeinsam mit Ihrem Trauungspriester werden Sie besprechen, für welche konkrete Form und Gestaltung Sie sich dann entscheiden.

In jeden Fall können Sie die Schriftstellen, die gelesen werden sollen, auswählen und auch überlegen, wer aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis eine Lesung übernehmen könnte. Vorschläge für mögliche Texte finden Sie unter www.kirchlichheiraten.at

Ihr Trauungspriester wird Sie beraten, an welchen Stellen des Gottesdienstes  Gemeindegesang oder andere Musikstücke möglich sind. Es muss nicht immer das „Ave Maria“ sein, bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen der liturgischen Feier  nicht jede beliebige Komposition möglich ist.

Wie ist der genaue Wortlaut des Eheversprechens?

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, katholisch kirchlich zu heiraten, dann heißt das, dass Sie einander Ihr Eheversprechen im Rahmen eines Gottesdienstes geben.  Das kann in der Form eines Wortgottesdienstes oder einer Hl. Messe (Trauungsgottesdienst oder auch Brautmesse genannt) geschehen.  Gemeinsam mit Ihrem Trauungspriester werden Sie besprechen, für welche konkrete Form und Gestaltung Sie sich dann entscheiden.

In jeden Fall können Sie die Schriftstellen, die gelesen werden sollen, auswählen und auch überlegen, wer aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis eine Lesung übernehmen könnte. Vorschläge für mögliche Texte finden Sie unter www.kirchlichheiraten.at

Ihr Trauungspriester wird Sie auch bezüglich der Musik beraten. Es muss nicht immer das „Ave Maria“ sein, bitte beachten Sie aber, dass es im Rahmen der liturgischen Feier religiöse Lieder sein sollen und daher nicht jedes Lied möglich ist. 

  • Wie ist der genaue Wortlaut des Eheversprechens?
    Es gibt zwei Möglichkeiten, einander im Rahmen des Trauungsgottesdienstes das Eheversprechen zu geben.  Sie können einander entweder selbst, zu Ihrer Braut / Ihrem Bräutigam gewandt, das Eheversprechen geben (Form A), oder auf die Fragen des Priesters / Diakons mit „JA“ antworten (Form B)
  • Form A
    Der Zelebrant leitet mit folgenden Worten ein:
    „So schließt jetzt vor Gott und vor der Kirche den Bund der Ehe,
    indem ihr das Vermählungswort sprecht. Dann steckt einander den Ring der Treue an.“
    Der Bräutigam (spricht seine Braut mit ihrem Vornamen an):
    N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau.  Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen,  in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet.
    Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.
    Der Bräutigam nimmt den Ring und steckt ihn an den Finger seiner Braut.  Dabei sagt er:
    „Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue
    Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
    Die Braut (spricht ihren Bräutigam mit seinem Vornamen an):
    „N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet.
    Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.
    Die Braut nimmt den Ring und steckt ihn an den Finger ihres Bräutigams.  Dabei sagt sie:
    „Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue:
    Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
  • Form B
    Zelebrant (zu beiden gewandt):
    „So schließt jetzt vor Gott und vor der Kirche den Bund der Ehe, indem ihr das Ja-Wort sprecht.  Dann steckt einander den Ring der Treue an.“
    Zelebrant (zum Bräutigam gewandt):
    „N., ich frage dich vor Gottes Angesicht:  Nimmst du deine Braut N. an als deine Frau und versprichst du, ihr die Treue zu halten in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, und sie zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod euch scheidet? (Dann sprich: „Ja.“)“
    Bräutigam:
    „Ja.“
    Zelebrant reicht dem Bräutigam den Ring:
    Nimm den Ring, das Zeichen eurer Liebe und Treue, steck ihn an die Hand deiner Braut und sprich: „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“.“
    Bräutigam:
    „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
    Zelebrant (zur Braut gewandt)
    N., ich frage dich vor Gottes Angesicht: Nimmst du deinen Bräutigam N. an als deinen Mann und versprichst du, ihm die Treue zu halten in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, und ihn zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod euch scheidet? (Dann sprich: „Ja.“)“
    Braut:
    „Ja.“
    Zelebrant (reicht der Braut den Ring):
    Nimm den Ring, das Zeichen eurer Liebe und Treue, steck ihn an die Hand deines Bräutigams und sprich: „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“.“
    Braut:
    „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

 

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